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Zahnbehandlungen
Zahnbehandlungen
Zahnbehandlungen
- Welche Zahnbehandlungen werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen?
Hauptsächlich gewisse Erkrankungen des Kausystem sowie bestimmte schwere Erkrankungen und die entsprechende Zahnherdbehandlung.
- Muss die Entfernung von Weisheitszähnen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden?
Nein, nicht systematisch. Die Kosten für die Entfernung eines Weisheitszahnes werden nur übernommen, wenn das Risiko für schwere, unvermeidbare Erkrankungen besteht oder ein qualifizierter Krankheitswert erwiesen ist.
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