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Unfälle

Unfälle

  1. Wie kann ich das Unfallrisiko aus meiner obligatorischen Krankenpflegeversicherung ausschliessen?

    Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber gemäss UVG für Unfälle versichert sind, kann die Unfalldeckung auf den Folgemonat Ihres Antrags aus Ihrer obligatorischen Krankenpflegeversicherung ausgeschlossen werden.

    Schicken Sie uns Ihren Antrag für einen Ausschluss der Unfalldeckung online.

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  2. Ist es möglich, das Unfallrisiko aus den Zusatzversicherungen auszuschliessen?

    Das Unfallrisiko ist in den Zusatzversicherungen ohne Prämienaufschlag versichert und kann deshalb nicht ausgeschlossen werden.

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  3. Muss man den Unfallversicherungsschutz ändern, wenn man längere Zeit kein Geld verdient oder pensioniert wird?

    Ja; die Unfalldeckung muss dann in Ihre obligatorische Krankenpflegeversicherung eingeschlossen werden, denn Ihr Arbeitgeber versichert Sie dann nicht mehr für Unfälle.

    Die Deckung der obligatorischen Unfallversicherung endet mit dem 30. Tag nach dem Tage, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört.

    Schicken Sie uns Ihren Antrag online.

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  4. Bin ich gegen Unfall versichert, wenn ich arbeitslos bin?

    Personen mit einer Arbeitslosenentschädigung werden obligatorisch von der Arbeitslosenkasse bei der SUVA unfallversichert.

    Um die Unfalldeckung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufzuheben, schicken Sie uns einen schriftlichen Antrag zusammen mit der Abrechnung Ihrer Arbeitslosenkasse.

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