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Leistungsrückerstattung
Leistungsrückerstattung
- An welche Adresse muss ich die Rechnungen der Leistungserbringer schicken, damit sie vergütet werden?
- Haben Sie selbstklebende Etiketten, damit Sie die Rechnungen besser zuordnen können?
- Ich habe Ihnen letzte Woche mehrere Rechnungen geschickt. Wann erhalte ich Ihre Kostenbeteiligung?
- Ich habe Ihnen mehrere Rechnungen im gleichen Couvert geschickt, einige davon wurden auf der Abrechnung aber nicht berücksichtigt. Ist das möglich?
- Ich habe Ihre Leistungsabrechnung erhalten und festgestellt, dass Sie mir einige Rechnungen nur teilweise vergüten. Warum?
- Ich habe eine Kostenbeteiligungsabrechnung für eine Behandlung erhalten, jedoch kein Rechnung oder Rechnungskopie. Wie erhalte ich die Rechnung?
- Sie haben mir einen Betrag auf mein Konto überwiesen, ich habe aber noch keine Abrechnung erhalten. Ist das möglich?
- Ich bin momentan schwanger und habe eine Leistungsabrechnung erhalten, auf der Sie mir die Franchise und 10 % Selbstbehalt verrechnet haben. Sollten Mutterschaftsleistungen nicht vollständig übernommen werden?
- Ich brauche für die Steuererklärung eine Zusammenfassung aller meiner im letzten Jahr beanspruchten medizinischen Leistungen. Warum habe ich das Dokument noch nicht erhalten?
- Mein Zusatzversicherer verlangt eine Kopie der vergüteten Rechnungen und der entsprechenden Abrechnungen. Können Sie mir diese Unterlagen schicken?
Leistungsrückerstattung
- An welche Adresse muss ich die Rechnungen der Leistungserbringer schicken, damit sie vergütet werden?
Bitte schicken Sie alle Originalrechnungen immer an folgende Adresse: Groupe Mutuel, Rue du Nord 5, 1920 Martigny.
- Haben Sie selbstklebende Etiketten, damit Sie die Rechnungen besser zuordnen können?
Nein, wir schicken unseren Versicherten keine Etiketten oder andere Mittel zur Identifizierung der Rechnungen, da die Rechnungen der Leistungserbringer elektronisch erfasst und erkannt werden. Laut Artikel 59 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) müssen die Leistungserbringer auf ihren Rechnungen immer folgende Angaben machen:
a. Kalendarium der Behandlungen
b. erbrachte Leistungen im Detaillierungsgrad, den der massgebliche Tarif vorsieht
c. Diagnosen im Rahmen von Absatz 2
d. Kennnummer der Versichertenkarte nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe f der Verordnung vom 14. Februar 2007 über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung
e. Versichertennummer nach dem Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
- Ich habe Ihnen letzte Woche mehrere Rechnungen geschickt. Wann erhalte ich Ihre Kostenbeteiligung?
Ihre Rechnungen erstatten wir durchschnittlich innerhalb von zwei Wochen. Etwa eine Woche danach erhalten Sie die Abrechnung unserer Vergütung.
- Ich habe Ihnen mehrere Rechnungen im gleichen Couvert geschickt, einige davon wurden auf der Abrechnung aber nicht berücksichtigt. Ist das möglich?
Ja, denn auch wenn Sie uns Ihre Rechnungen gesammelt schicken, können sie an verschiedenen Daten vergütet werden. Unsere Abteilung, welche die Leistungsabrechnungen bearbeitet, ist in verschiedene Sektoren unterteilt; die Rechnungen durchlaufen nicht immer die gleichen Stationen und werden nicht von der gleichen Person bearbeitet.
- Ich habe Ihre Leistungsabrechnung erhalten und festgestellt, dass Sie mir einige Rechnungen nur teilweise vergüten. Warum?
Ein Teil der Kosten für medizinische Behadnlungen müssen Sie selbst bezahlen. Ihre Kostenbeteiligung setzt sich wie folgt zusammen: eine jährliche Franchise sowie ein Selbstbehalt von 10 % der Kosten, welche die Franchise übersteigen, maximal jedoch 700 Farnken pro Jahr für Erwachsene und 350 Franken für Kinder und Jugendliche. Bei einem Spitalaufenthalt zahlen Sie eine Spitalpauschale von 15 Franken pro Tag.
- Ich habe eine Kostenbeteiligungsabrechnung für eine Behandlung erhalten, jedoch kein Rechnung oder Rechnungskopie. Wie erhalte ich die Rechnung?
Möglicherweise hat der Leistungserbringer mit Ihrem Versicherer die Abrechnung gemäss «Tiers payant»-System vereinbart (der Versicherer bezahlt die Rechnung und stellt dem Versicherten anschliessend die Kostenbeteiligung in Rechnung). Der Leistungserbringer muss Ihnen ein Doppel der Rechnung schicken; tut er dies nicht, können Sie das Doppel verlangen. Im «Tiers garant»-System (der Versicherte bezahlt seine Rechnung und lässt sie anschliessend von seinem Krankenversicherer rückvergüten) erhält der Versicherte die Originalrechnung.
- Sie haben mir einen Betrag auf mein Konto überwiesen, ich habe aber noch keine Abrechnung erhalten. Ist das möglich?
Ja, denn die Zahlungen werden automatisch immer per Ende Woche ausgelöst und sind schon ein paar Tage nach der Bearbeitung auf dem Bank- oder Postkonto. Die entsprechenden Abrechnungen werden in Hinblick auf die administrativen Kosten jeweils am Wochenanfang als B-Post verschickt. Die Leistungsabrechnungen kommen also später bei den Versicherten an.
- Ich bin momentan schwanger und habe eine Leistungsabrechnung erhalten, auf der Sie mir die Franchise und 10 % Selbstbehalt verrechnet haben. Sollten Mutterschaftsleistungen nicht vollständig übernommen werden?
Doch, aber nur, wenn die Leistungen zu den im 4. Kapitel der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) aufgeführen besonderen Leistungen bei Mutterschaft gehören (hauptsächlich Kontrolluntersuchungen). Wenn Sie zum Beispiel während der Schwangerschaft eine Physiotherapie machen oder wegen einer Krankheit Medikmente einnehmen müssen, müssen Sie sich an diesen Kosten beteiligen.
- Ich brauche für die Steuererklärung eine Zusammenfassung aller meiner im letzten Jahr beanspruchten medizinischen Leistungen. Warum habe ich das Dokument noch nicht erhalten?
Wir schicken Ihnen die Steuerbescheinigung nicht systematisch, Sie können das Dokument aber bei uns beantragen.
- Mein Zusatzversicherer verlangt eine Kopie der vergüteten Rechnungen und der entsprechenden Abrechnungen. Können Sie mir diese Unterlagen schicken?
Ja; bitte geben Sie uns dafür die Behandlungsdaten und die Namen der konsultierten Ärzte an.
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