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Bundesabgaben
Bundesabgaben
Bundesabgaben
- Warum verteilt der Staat die Umweltabgaben an die Bevölkerung?
Das Parlament hat bei der Einführung der Umweltabgabe beschlossen, deren Einnahmen gleichmässig an die Bevölkerung rückzuverteilen, da diese keine neue Einnahmequelle des Staates darstellen sollte.
Die Krankenversicherer verfügen über das aktuellste Register der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz, da die Grundversicherung für alle obligatorisch ist.
- Wer hat Anspruch auf die Umweltabgabe und wie wird sie verteilt?
Alle am 1. Januar 2012 versicherungspflichtigen und in der Schweiz wohnhaften Personen sowie Personen, die im Lauf des Jahres infolge Versichererwechsel beitreten, haben Anspruch auf diese Umverteilung.
Keinen Anspruch haben versicherungspflichtige Personen, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind. Personen, die sich während des Jahres versichern (Neugeborene und Personen aus dem Ausland) haben ab dem 1. Januar des Folgejahres Anspruch auf die Vergütung.
Der Betrag der Umweltabgaben wird von der Monatsprämie abgezogen. Falls der Versicherte zu 100% Prämienverbilligungen bekommt, erhält er eine Gutschriftsanzeige. Personen, die sich während des Jahres versichern (Neugeborene und Personen aus dem Ausland) haben ab dem 1. Januar des Folgejahres Anspruch auf die Vergütung.
Der Betrag der Umweltabgaben wird von der Monatsprämie abgezogen. Falls der Versicherte zu 100% Prämienverbilligungen bekommnt, erhält er eine Gutschriftsanzeige.
- Was bedeutet die Rubrik «Bundesabgaben» auf meinem Versicherungsausweis?
Die Rubrik «Bundesabgaben» auf dem Versicherungsausweis entspricht der Lenkungsabgabe auf schwefelhaltigem Heizöl und VOC-Produkten (flüchtige organische Verbindungen) wie Farben, Lacke, Leim, Kleiderreinigung, sowie der CO2-Umweltabgabe auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas, die der Bevölkerung auf Verlangen des Gesetzgebers rückvergütet werden. Die Rückerstattung erfolgt pro grundversicherte Person jährlich und beträgt im Jahr 2012: 42.00 Franken.
Der «Beitrag zur Gesundheitsförderung», ebenfalls eine Rubrik des Versicherungsausweises, finanziert teilweise die Institution der Verhütung von Krankheiten, die von den Versicherern und den Kantonen verwaltet wird. Dieser Beitrag ist im Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgehalten; jede Person in der Schweiz leistet einen jährlichen Beitrag von 2.40 Franken, der auf der Monatsprämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erhoben wird (also 0.20 Franken monatlich).
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