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Behandlungen im Ausland

Behandlungen im Ausland

  1. Bin ich mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auch im Ausland versichert?

    Ihre obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt Leistungen im Ausland nur bei Notfällen und bis zum doppelten Betrag, der für die gleiche Behandlung in der Schweiz angefallen wäre. Für die meisten europäischen Länder ist die Grundversicherung ausreichend. Für Reisen in Länder ausserhalb Europas, wie USA, Kanada, Japan oder Australien, empfehlen wir Ihnen die Reiseversicherung Mundo.

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  2. Wozu dient die Europäische Versicherungskarte?

    Auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte finden Sie die Europäische Krankenversicherungskarte. Bei einem Notfall während Aufenthalten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein und Norwegen wird die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen dank der Karte vereinfacht (freiwillige Behandlungen werden nicht übernommen).

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  3. Wie funktioniert die Kostenvergütung mit der Europäischen Krankenversicherungskarte?

    Weisen Sie Ihre Europäische Versicherungskarte und ein Ausweispapier direkt beim Leistungserbringer (Arzt, Apotheke, Spital) vor. Die Leistungen werden so direkt Ihrem Krankenversicherer in der Schweiz in Rechnung gestellt. Je nach Sozialsystem des bereisten Lands kann von Ihnen eine Kostenbeteiligung verlangt werden.

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  4. Bin ich für Rückführungen in die Schweiz versichert?

    Ja, aber nur, wenn die Rückführung von der Groupe Mutuel Assistance organisiert wird und Ihr Aufenthalt nicht länger als 60 aufeinanderfolgende Tage dauert. Für längere Aufenthalte müssen Sie die Zusatzversicherung Mundo abschliessen.

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  5. Ich habe Verwandte im Ausland und möchte mich während meinen Ferien bei ihnen einem medizinischen Eingriff unterziehen. Übernehmen Sie die Kosten dafür?

    Nein, denn es handelt sich dabei um eine freiwillige Behandlung, die nicht einmal von einer Zusatzversicherung übernommen wird; Sie müssen selbst für die Kosten aufkommen.

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  6. Ich verbringe meine Ferien in den USA. Bin ich mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung genügend versichert?

    Nein, für Reisen ausserhalb Europas sind die Leistungen der Grundversicherung nicht ausreichend; wir empfehlen Ihnen die Reiseversicherung Mundo.

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  7. Ich bin im Ausland und habe ein gesundheitliches Problem. Wen muss ich kontaktieren?

    Rufen Sie die Nummer 0041 848 808 111 der Groupe Mutuel Assistance an (auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte aufgeführt). Die Anrufe werden rund um die Uhr direkt an die Zentrale unseres Partners Mondial Assistance weitergeleitet. Schildern Sie Ihren Fall und geben Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, die Art der Krankheit oder des Unfalls, Ihren Aufenthaltsort sowie eine Nummer und Adresse an, unter der Sie erreichbar sind.

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  8. Ich möchte in die Schweiz zurückgebracht werden und mich dort weiter behandeln lassen, doch die Groupe Mutuel Assistance lehnt dies ab. Ist das normal?

    Ja, denn die medizinischen Entscheidgungen unseres Partners Mondial Assistance und die Anweisungen des von Mondial Assistance beauftragten Arztes müssen respektiert werden. Tun Sie dies nicht, fallen die Kosten vollständig zu Ihren lasten.

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  9. Wie funktioniert die Rückerstattung einer Notfallbehandlung im Ausland?

    Wenn Sie Ihre Europäische Versichertenkarte nicht benutzt haben, empfehlen wir Ihnen, eine detaillierte Originalrechnung zu verlangen und diese Ihrem Krankenversicherer gemeinsam mit einer Zahlungsquittung (wie z. B. eine Kreditkartenabrechnung) zu schicken. Sie müssen Grund und Art des Problems (Krankheit oder Unfall) kurz beschreiben. Bitte vermerken Sie auf jeder Rechnung Ihre Versichertennummer und Ihren Namen. Nach Eingang dieser Informationen prüfen wir Rechnung und Behandlungsgrund und schicken Ihnen eine Abrechnung mit Angabe unserer Kostenbeteiligung.

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